Suchfunktion

Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Bitte beachten Sie jedoch folgende Zuständigkeitskonzentrationen:

Insolvenzgericht: Amtsgericht Ravensburg

Familiengericht: Amtsgericht Biberach

Handels- und Vereinsregister: Amtsgericht Ulm

Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung: Amtsgericht Biberach

Fußleiste